Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetz 2025 auf Websites in der EU
- Webdesign
- Juli 18, 2025

Überblick
Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) ist eine EU-weite Richtlinie, die ab Juni 2025 in Kraft tritt und darauf abzielt, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Im Gegensatz zur bisherigen EU-Richtlinie zur Web-Barrierefreiheit betrifft das Barrierefreiheitsgesetz nun auch private Unternehmen, insbesondere solche mit digitalen Angeboten wie Websites, Apps oder E-Commerce-Plattformen.
In diesem Blog beleuchten wir die Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetzes auf Websites, erklären, welche Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen gelten und wie sich Unternehmen jetzt auf die Umsetzung vorbereiten können. Ziel ist es, nicht nur rechtliche Risiken zu vermeiden, sondern auch ein besseres, inklusiveres Nutzererlebnis für alle zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist das Barrierefreiheitsgesetz 2025?
- Welche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich?
- Wer profitiert von diesem Gesetz?
- Welche Unternehmen müssen das Barrierefreiheitsgesetz 2025 einhalten?
- Wie wirken sich die Anforderungen auf Websites aus?
- Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Ist Ihre Website bereit für den Barrierefreiheitsgesetz?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Barrierefreiheit & Gesetzeskonformität
Was ist der Barrierefreiheitsgesetz 2025?
Der Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) 2025 ist eine wichtige EU-Richtlinie, die darauf abzielt, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Sie tritt im Juni 2025 vollständig in Kraft und erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit auch auf private Unternehmen – nicht nur auf öffentliche Websites. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Finanzdienstleister, digitale Plattformen und mobile Apps.
Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von einigen Bestimmungen des Gesetzes teilweise ausgenommen.
Welche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich?

Unternehmen müssen ihre Websites neu gestalten oder anpassen, um gesetzlich definierte Standards für Barrierefreiheit zu erfüllen – insbesondere gemäß WCAG 2.1 Level AA. Der Barrierefreiheitsgesetz bewirkt:
- Inklusivere digitale Umgebungen
- Einheitliche gesetzliche Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten
- Sanktionen bei Nichteinhaltung wie Bußgelder oder öffentliche Sperrung von Diensten
Diese Änderungen sollen Unternehmen dazu bewegen, Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als Wettbewerbsvorteil zu verstehen.
Ist Ihre Website von diesem Gesetz betroffen?
Wenn Ihre Website unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt. Synext IT hilft Ihnen dabei, Ihre Website gesetzeskonform zu gestalten – benutzerfreundlich, barrierefrei und zukunftssicher.
Wer profitiert von diesem Gesetz?

Dieses BFSG-Gesetz hilft in erster Linie folgenden Personengruppen:
- Sehbehinderungen
- Hörbeeinträchtigungen
- Motorischen oder körperlichen Einschränkungen
- Kognitiven Beeinträchtigungen
Aber die Richtlinie ist auch vorteilhaft für:
- Ältere Menschen
- Personen, die Assistenztechnologien nutzen (z. B. Screenreader, Sprachsteuerung)
- Nutzer mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochener Arm, Augenbelastung)
Barrierefreiheit hilft allen Nutzern – nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen.
Welche Unternehmen müssen den Barrierefreiheitsgesetz 2025 einhalten?
Alle Unternehmen, die in der EU digitale Dienstleistungen anbieten, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen. Dazu zählen:
- Online-Shops und Marktplätze
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikations- und Medienanbieter
- Transportunternehmen (z. B. Buchungssysteme)
- Streaming- und Bildungsplattformen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter oder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz) können ausgenommen sein, sollten jedoch dennoch Barrierefreiheit umsetzen – im Sinne von Nutzerfreundlichkeit, sozialer Verantwortung und zukunftssicherer Entwicklung.
Gilt das Gesetz auch für B2B-Unternehmen?
Nein – das Barrierefreiheitsgesetz richtet sich in erster Linie an B2C-Unternehmen (Business-to-Consumer), also solche, die ihre digitalen Dienstleistungen oder Produkte direkt an Verbraucher anbieten. Reine B2B-Unternehmen (Business-to-Business), die ausschließlich Geschäftskunden bedienen, sind aktuell nicht verpflichtet, den BFSG 2025 umzusetzen. Dennoch kann Barrierefreiheit auch im B2B-Kontext von Vorteil sein – etwa für ältere Nutzer, barrierefreie Dokumentation oder öffentliche Ausschreibungen.
Wie wirken sich die Anforderungen auf Websites aus?

Websites müssen künftig konkrete Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen, darunter:
- Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder
- Unterstützung der Tastaturnavigation
- Verwendung eines ausreichenden Farbkontrasts
- Untertitel und Transkripte für Audio- und Videoinhalte
- Strukturierung der Inhalte mit korrekten Überschriften und Beschriftungen
- Mobile Responsiveness und Gerätekompatibilitä
- Barrierefreie Formulare und Eingabefelder, die auch mit Screenreadern nutzbar sind
Zentrale Website-Anforderungen gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz
Der BFSG definiert spezifische Anforderungen für Websites und mobile Anwendungen:
Anwendungsbereich (Scope):
Der BFSG gilt für alle digitalen Plattformen und Anwendungen innerhalb der EU – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Nur Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.
Barrierefreiheitsanforderungen:
Websites müssen für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen nutzbar sein und die Vorgaben der WCAG 2.1 AA-Richtlinien erfüllen.
Harmonisierung:
Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen EU-Standards, um Rechtsunsicherheit zu verringern und Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit die Einhaltung zu erleichtern.
Durchsetzung:
Jeder EU-Mitgliedstaat ist für die Überwachung und Durchsetzung verantwortlich. Dazu gehören:
- Geldstrafen bei Verstößen
- Sperrung digitaler Inhalte oder Services
- Rechtliche Maßnahmen bis zur Marktrücknahme
Wie wird das Gesetz überwacht und durchgesetzt?
Jeder EU-Mitgliedstaat ist für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes verantwortlich. Besonders wichtig:
In Deutschland wird es in jedem Bundesland eine zuständige Überwachungsstelle geben, die regelmäßig prüft, ob Websites die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Zunächst stehen dabei vor allem öffentliche Websites im Fokus, bevor auch verstärkt private Anbieter kontrolliert werden.
Die Durchsetzung umfasst unter anderem:
Sanktionen und Geldstrafen
Öffentliche Sperrung digitaler Inhalte
Rechtliche Schritte bis hin zur Marktrücknahme
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
- Gesetz verstehen: BFSG und nationale Umsetzungen genau prüfen
- Barrierefreiheit prüfen: Tools wie WAVE, axe, Lighthouse sowie manuelle Tests nutzen
- Änderungen umsetzen: Alt-Texte, Untertitel, ARIA-Rollen und barrierefreie Formulare integrieren
- Feedback ermöglichen: Nutzern barrierefreie Rückmeldemöglichkeiten bieten
- Maßnahmen dokumentieren: Umgesetzte Schritte intern festhalten und revisionssicher dokumentieren
Technische Fokusbereiche:
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein
- Alternative Texte: Jedes Bild oder Icon benötigt einen sinnvollen Alt-Tag
- Untertitel & Transkripte: Pflicht für Videos und Audioinhalte
- Klare Linktexte: Vermeiden Sie „Hier klicken“, stattdessen z. B. „PDF herunterladen“
- Formularbeschriftungen: Alle Felder müssen beschriftet und per Screenreader erfassbar sein
- Website-Struktur: Verwenden Sie semantisches HTML und korrekte Überschriften-Hierarchien
Ist Ihre Website bereit für das Barrierefreiheitsgesetz?

Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Lässt sich Ihre Website ohne Maus vollständig bedienen?
- Verwenden Sie aussagekräftige Alt-Texte für alle Bilder?
- Sind Formulare und Buttons korrekt beschriftet und zugänglich?
- Funktioniert Ihre Seite auch auf Mobilgeräten zuverlässig?
- Wurde Ihre Website mit Screenreader & Tastatur getestet?
Falls Sie bei einer dieser Fragen zögern – wird es Zeit zu handeln. Frühzeitig handeln spart später Kosten, Stress und rechtliche Risiken.
Synext IT macht Ihre Website barrierefrei
Bei Synext IT sind wir darauf spezialisiert, Websites zu entwickeln, die vollständig barrierefrei sind – im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes und den WCAG 2.1 AA-Standards.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Vollständige Barrierefreiheits-Audits inkl. WCAG-Konformitätscheck
- Redesigns und Anpassungen für Web und Mobilgeräte
- Kompatibilität mit Screenreadern und Tastatursteuerung
- Barrierefreie Formulare, Navigation und Inhaltsblöcke
- Umsetzung von semantischem HTML & strukturierter Daten (Schema)
- Schulungen und laufende Betreuung Ihres Teams
Warten Sie nicht auf Vorschriften – machen Sie Ihre Website jetzt zukunftssicher.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Barrierefreiheit & Gesetzeskonformität
Was ist das Hauptziel des Barrierefreiheitsgesetzes?
Das Hauptziel des Barrierefreiheitsgesetzes ist es, sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Der BFSG fördert gleichberechtigten Zugang zu Technologie in der gesamten EU, indem er einheitliche Standards für Barrierefreiheit schafft – insbesondere in Bereichen wie Websites, E-Commerce, Banken und öffentliche Dienstleistungen.
Gilt der Barrierefreiheitsgesetzes auch für Websites?
Ja. Der Barrierefreiheitsgesetzes gilt ausdrücklich für Websites und mobile Anwendungen sowohl öffentlicher als auch privater Unternehmen. Jeder Anbieter digitaler Dienste – insbesondere in Bereichen wie Onlinehandel, Finanzwesen oder Transport – muss sicherstellen, dass seine Website bis Juni 2025 den Barrierefreiheitsstandards entspricht, in der Regel WCAG 2.1 Level AA.
Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?
Sie können Ihre Website mit einer Kombination aus automatisierten Tools und manuellen Tests prüfen:
- Verwenden Sie Tools wie WAVE, Lighthouse oder axe DevTools
-Testen Sie Ihre Seite mit Tastaturnavigation (ohne Maus)
- Verwenden Sie einen Screenreader wie NVDA oder VoiceOver
- Prüfen Sie Farbkontraste, Alt-Texte, Überschriftenstruktur und Formularbeschriftungen
- Bewerten Sie die mobile Nutzbarkeit und Responsivität
Für eine vollständige Bewertung empfiehlt sich ein professionelles Barrierefreiheits-Audit.
Welcher Standard gilt aktuell für barrierefreie Websites?
Der derzeit am weitesten verbreitete Standard ist WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines), entwickelt von der W3C Web Accessibility Initiative (WAI). Diese Richtlinien sind auch im BFSG verankert und basieren auf vier zentralen Prinzipien:
- Wahrnehmbar (Perceivable)
- Bedienbar (Operable)
- Verständlich (Understandable)
- Robust
Kann Synext IT bei der Umsetzung der Barrierefreiheit helfen?
Ja! Synext IT ist auf die Entwicklung und Optimierung von barrierefreien Websites nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes spezialisiert.
Unsere Leistungen umfassen:
- Barrierefreiheits-Audits und technische Berichte
- Webdesign & Entwicklung gemäß WCAG 2.1
- Barrierefreie Formulare, Navigation & Menüs
- Kompatibilität mit Screenreadern & Tastaturnavigation
- Laufende Betreuung, Support & Monitoring